Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 59/11

Tenor

1) Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2010 - 6 Ca 11587/09 - abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin über den 01.09.2009 hinaus einen Anspruch auf monatliche Gewährung einer betriebliche Altersversorgung in Höhe von 413,12 € hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 153,36 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3) Die Revision wird zugelassen.


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