Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 289/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.05.2011 (1 Ca 2126/11) dahingehend teilweise abgeändert, dass die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ratenfrei erfolgt.


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