Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 196/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2012 – 19 Ca 2269/12 – dahin gehend abgeändert, dass der Kläger eine monatliche Rate von 45,-- € zu zahlen hat. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.


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