Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Ta 115/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18. März 2014– 7 BV 233/12 – abgeändert:

Der Gegenstandswert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g:

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