Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 126/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten hin wird der Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.04.2014 in der Fassung des Nichtabhilfe-Beschlusses vom 17.04.2014 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens nach § 888 ZPO einschließlich der Kosten der Beschwerdeinstanz werden dem Beklagten/Beschwerdeführer auferlegt.


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