Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 183/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.12.2013 – 12 Ca 2533/10 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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