Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Ta 347/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin werden die Streitwertbeschlüsse des Arbeitsgerichts Siegburg vom 6. Oktober 2015 - 1 Ca 191/15 - aufgehoben.

Der Gebührenstreitwert wird für das Verfahren beim Arbeitsgericht Siegburg - 1 Ca 191/15 - auf insgesamt 138.815,00 Euro festgesetzt.


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