Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 TaBV 28/17

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.03.2017 – 2 BV 7/17 G  – abgeändert und die Anträge des Beteiligten zu 1) als unzulässig zurückgewiesen.


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