Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 41/19

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den eine Aussetzung des Rechtsstreits ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.02.2019 – 5 Ca 8092/18 – wird zurückgewiesen.


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