Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 198/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.10.2021 – 1 Ca 2071/21 – wird gebührenpflichtig zurückgewiesen.


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