Beschluss vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (4. Kammer) - 4 Ta 142/11
Tenor
Die Anhörungsrüge des Klägers vom 7.6.2012 (Blatt 233 d. A.) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichte Sachsen-Anhalt vom 30.12.2011 - 4 Ta 142/11 - wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe
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1. Der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden vom 7.6.2012 wurde bereits am 19.7.2012 zurückgenommen (Blatt 257 d. A.).
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2. Der o. g. Beschluss vom 30.12.2011 - 4 Ta 142/11 - ist ordnungsgemäß ergangen.
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a) Dort wurde über die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 15. Juni 2011 in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses des Arbeitsgerichts Magdeburg - jeweils 7 Ca 1021/11 - gemäß § 78 Satz 3 ArbGG und somit entsprechend dem Wortlaut dieser Vorschrift ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter entschieden.
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b) Vor der Beschlussfassung am 30.12.2011 ist umfassend rechtliches Gehör gewährt worden. Im einzelnen:
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- Durch Beschluss vom 24.10.2011 (Blatt 134 R. d. A.) erhielten die Parteien (unter Hinweis auf die danach beabsichtigte Entscheidung) Gelegenheit, abschließend vorzutragen.
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- Unter dem 12.12.2011 erhielten die Prozessbevollmächtigten der Parteien einen ausführlichen Richterbrief (Blatt 150 - 151 d. A.).
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- Daraufhin nahmen der Klägervertreter am 23.12.2011 und die Beklagten - Vertreter am 28.12.2011 nochmals Stellung.
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Erst danach und unter Berücksichtigung des gesamten Parteivortrags wurde am 30.12.2011 entschieden.
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3. Diese Entscheidung ergeht gemäß § 78 a (6) Satz 2 ArbGG durch den Vorsitzenden alleine, weil die angegriffene Entscheidung vom 30.12.2011 ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter erlassen wurde.
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4. Die hier zu treffende Kostenentscheidung (vgl. Kalb in HWK, 5. Auflage, § 78a Rz.8) beruht auf § 97 (1) ZPO.
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5. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben. Auf die Monatsfrist des § 93 BVerfGG wird hingewiesen.
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Der Vorsitzende der 4. Kammer
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Dr. Molkenbur
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Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
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Referenzen
- BVerfGG § 93 1x
- ArbGG § 78 Beschwerdeverfahren 1x
- Beschluss vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (4. Kammer) - 4 Ta 142/11 2x
- 7 Ca 1021/11 1x (nicht zugeordnet)