Urteil vom Landgericht Aachen - 5 S 41/02

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 08.01.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 10 C 390/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.


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