Anerkenntnisurteil vom Landgericht Aachen - 41 O 75/14

Tenor

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 23.10.2014, wonach der Antrag zum Tagesordnungspunkt 2 mit dem Wortlaut: „Entlastung des Geschäftsführers.“ angenommen worden ist, wird für nichtig erklärt;

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 23.10.2014, wonach der Antrag zum Tagesordnungspunkt 4. mit dem Wortlaut: „Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses. Der Antrag von Herrn L den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, erhält eine Zustimmung von 2/3 der Gesellschafter“ angenommen worden ist, wird für nichtig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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