Urteil vom Landgericht Aachen - 8 O 526/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages wenn nicht vorher der Beklagte Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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