Urteil vom Landgericht Aachen - 8 O 295/15

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 372,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.08.2015 zu zahlen.

2.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80 %.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird jeweils nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.