Beschluss vom Landgericht Aachen - 5 T 80/23

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler vom 11.12.2023 (64 M 947/23) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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