Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 3 T 40/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 13.09.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 27.07.2006 (Az: 4 C 841/05) wird der Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 27.07.2006 aufgehoben und dem Kläger Rechtsanwalt C. O. als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.

Außergerichtliche Kosten des Rechtsmittelverfahrens werden nicht erstattet.


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