Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 3 S 8/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (4 C 409/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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