Urteil vom Landgericht Bielefeld - 5 O 479/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 16.105,74 € zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung G. GbR Anteils-Nr. 45 über 20.000,00 DM und G. GbR An-teils-Nr. 46 über 20.000,00 DM.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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