Urteil vom Landgericht Bielefeld - 10 O 40/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 € nebst acht Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2013 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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