Urteil vom Landgericht Bielefeld - 2 O 246/16

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 08.11.2016 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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