Urteil vom Landgericht Bielefeld - 05 NBs 45/25

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts O. vom 25.07.2025 (Az. 566 Js 2805/23 - 25 Ls 24/25) wird das angefochtene Urteil - unter Verwerfung der Berufung im Übrigen - dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen sexuellen Übergriffs mit Gewalt und wegen sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung. Die Berufungsgebühr wird jedoch um ein Viertel ermäßigt und in diesem Umfang fallen auch die dem Angeklagten in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.


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