Urteil vom Landgericht Bochum - I-3 O 454/07

Tenor

1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.450,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2005 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreites tragen zu 75 % die Klägerin und zu 25 % die Beklagte.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zur Vollstreckung an-stehenden Betrages für jede der Parteien vorläufig vollstreckbar.


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