Beschluss vom Landgericht Bochum - 8 O 446/10

Tenor

Der An¬trag vom 05.10.2010 auf Erlass der einst¬wei¬li¬gen Ver¬fü¬gung wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Ver¬fah¬rens¬wert wird auf 20.000,00 Euro fest¬ge¬setzt.


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