Beschluss vom Landgericht Bochum - 1 Qs 29/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsge-richts Herne vom 12.04.2012 (13 Ds 630 Js 197/11 – 93/11) dahingehend abge-ändert, dass die zu erstattenden Auslagen der Nebenklage um 96,39 Euro auf 822,53 Euro einschließlich Umsatzsteuer reduziert werden. Im Übrigen wird die Beschwerde verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu 70 %. Zu 30 % werden sie der Staats-kasse auferlegt, wobei auch die Gerichtsgebühr um 30 % ermäßigt wird.


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