Beschluss vom Landgericht Bochum - 9 T 39/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen C vom 14.04.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 07.04.2014 (Az.: 38 C 129/13) in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 30.04.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts abgeändert:

Die Vergütung des Sachverständigen C für das Gutachten vom 21.12.2013 und das Ergänzungsgutachten vom 24.02.2014 wird auf insgesamt 3.178,80 € festgesetzt, wobei der Betrag von 1.816,86 € auf das Ausgangsgutachten und der Betrag von 1.361,94 € auf das Ergänzungsgutachten entfällt.

              Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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