Urteil vom Landgericht Bochum - I-4 O 540/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 52.590,50 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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