Beschluss vom Landgericht Bochum - 1 Qs 10/24

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts K. vom 14.02.2024 (32a Ds 822 Js 722/22 – 358/23) wird aufgehoben.

Der Angeklagten wird Rechtsanwalt G. aus Z. mit Wirkung vom 14.02.2024 als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.


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