Beschluss vom Landgericht Bochum - 7 T 93/25

Tenor

Auf die Beschwerde vom 16.03.2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 20.02.2025 - Az. 48b K 5/23 - wie folgt abgeändert:

Der Gegenstandswert des Erinnerungsverfahrens wird auf 305.000,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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