Urteil vom Landgericht Bochum - 3 O 352/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.739,17 Euro sowie über diesen Betrag hinaus laufend ab Oktober 2025 für jeden Monat weitere 500,74 Euro Ruhegeld zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die dem Kläger seit dem 01.07.2022 ausgezahlte Rente des W nicht auf das Ruhegeld des Klägers bei der Beklagten angerechnet wird.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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