Beschluss vom Landgericht Bonn - 5 T 70/06

Tenor

Auf die Erinnerung von Rechtsanwalt T als Prozessbevollmächtigtem der unbekannten Erben des Antragsgegners wird die Kostenrechnung vom 6. September 2006

a u f g e h o b e n .

Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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