Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 S 154/08

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl vom 12.06.2008 (15 C 12/08) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.600,- EUR festgesetzt.


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