Beschluss vom Landgericht Bonn - 8 S 191/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.09.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (15 C 242/08) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf € 946,85 festgesetzt.


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