Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 S 36/09

Tenor

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 35.868,09 Euro festgesetzt.

Der Streitwert für das Klageverfahren wird unter teilweiser Abänderung des Streitwertbeschlusses des Amtsgerichts Siegburg vom 27.02.2009, 118 C 40/08, auf 28.180,56 Euro festgesetzt.


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