Beschluss vom Landgericht Bonn - 38 T 575/11

Tenor

1. Die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin vom 15.08.2011 gegen den Beschluss der 13. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 27.07.2011, 38 T 575/11 wird zurückgewiesen.

 

2. Die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin vom 15.08.2011 gegen den Beschluss der 13. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 27.07.2011, 38 T 575/11 wird zurückgewiesen.


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