Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 123/15

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten 4.585,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2014 sowie weitere 196,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2015 zu zahlen.

3.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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