Beschluss vom Landgericht Bonn - 21 Qs-660 Js 405/14-72/15

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 05.11.2015, mit dem die Beiordnung von Rechtsanwalts E als Pflichtverteidiger aufgehoben wurde, wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass dem Angeklagten weiterhin Rechtsanwalt E als Pflichtverteidiger beigeordnet ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse zur Last.


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