Beschluss vom Landgericht Bonn - 4 T 32/16

Tenor

Die Entscheidung des Amtsgerichts Königswinter vom 17.12.2015 wird aufgehoben.

Auf die Erinnerungen der Gläubigerin sowie der Beteiligten zu 1 werden die von dem weiter Beteiligten zu 2 festgesetzten Kosten auf 49,55 € reduziert. Dieser Kostenanspruch richtet sich gegen die Gläubigerin, deren weitergehende Erinnerung zurückgewiesen wird.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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