Beschluss vom Landgericht Bonn - 33 T 435/15

Tenor

Die Beschwerde vom 30.03.2015 gegen die Ordnungsgeldentscheidung vom  13.03.2015 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde vom 05.05.2015 gegen die Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch Entscheidung des Bundesamtes für Justiz vom 27.04.2015 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen