Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 396/19

Tenor

1.       Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn -1 O 396/19- vom 06.05.2020 wird aufrechterhalten.

2.       Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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