Beschluss vom Landgericht Bonn - 5 T 91/22

Tenor

b e s c h l o s s e n :

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 26.09.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.09.2022 (Az. 86 AR 59/22) wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.


1 2 3 4 5

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen