Urteil vom Landgericht Detmold - 12 O 136/08

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 31.280,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin ¾ ihres künftigen materiellen Schadens sowie ihren künftigen immateriellen Schaden unter Berücksichtigung ihrer Mithaftungsquote von ¼ aus dem Verkehrsunfall vom 22.02.2007 auf der C2 B 1 zwischen C5 und C5-Sonneborn zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. noch übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 39 % und den Beklagten zu 61 % auferlegt.

Das Urteil ist für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen