Urteil vom Landgericht Detmold - 12 O 105/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. 78,5 % sowie die gesamten außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.

Die Beklagte zu 1. trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 21,5 %.

Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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