Beschluss vom Landgericht Detmold - 1 T 138/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des schriftlichen Gutachtens vom 22.01.2016 wird auf 2.921,75 € festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.


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