Urteil vom Landgericht Detmold - 9 O 318/15

Tenor

.      Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.028,83 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.080,00 € ab dem 05.01.2016, aus 4.240,00 € ab dem 22.02.2017 und aus 2.708,83 € seit dem 26.01.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.      Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 57 % und der Beklagte zu 43 % zu tragen.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:


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