Urteil vom Landgericht Dortmund - 7 O 231/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.112,92 €

(i.W. fünftausendeinhundertzwölf 92/100 Euro) nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszins seit dem 02.05.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig voll-

streckbar.


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