Urteil vom Landgericht Dortmund - 5 O 31/09

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18.05.2009 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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