Teilurteil vom Landgericht Dortmund - 13 O (Kart) 27/08

Tenor

Die Widerbeklagte wird verurteilt, dem Widerkläger Auskunft in Form einer geordneten Aufstellung zu erteilen, über die in der Zeit vom 02.05.2000 bis 07.11.2004 in der Filiale der Widerbeklagten im L-Haus in C erzielten Umsätze aus Warenverkäufen und aus Werk- sowie Dienstleistungen.

Die Kostenentscheidung verbleibt dem Endurteil.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 33.750,00 €.


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