Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 129/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

            Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von

            20.036,52 € die Klägerin.

             Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

             jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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