Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 239/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.000,68 € (in Worten: vierunddreißigtausend 68/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Dezember 2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 34.068,00 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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